Finanzielles

Die Eltern haben die Möglichkeit von Montag bis Freitag individuell nach Bedarf Stunden zu buchen. Die durchschnittlich tägliche Buchungszeit berechnet sich folgendermaßen: Sie buchen von Montag bis Freitag, zählen alle Stunden zusammen und teilen diese durch fünf.

IN DER KINDERKRIPPE: Gültig ab 01.09.2024

3 - 4 Stunden 261,00 €

4 - 5 Stunden 299,00 €

5 - 6 Stunden 339,00 €

6 - 7 Stunden 390,00 €

7 - 8 Stunden 443,00 €

8 - 9 Stunden 494,00 €

Hinweis zu BayKiBiG; Art. 23a - Bayerisches Krippengeld

Ab dem ersten Geburtstag Ihres Kindes werden Sie durch das Bayerische Krippengeld (BayKiBiG; Art. 23a) mit 100, -- € mtl. entlastet. Das Bayerische Krippengeld wird an Sie direkt ausbezahlt. Bitte beachten Sie, dass für die Bezuschussung Ihr Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigen darf. Zuständig dafür ist das „Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)“. Alle wichtigen Informationen und Antragsformulare finden Sie unter: www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld

IM KINDERGARTEN: Gültig ab 01.09.2024

3 - 4 Stunden 130,00 €

4 - 5 Stunden 143,00 €

5 - 6 Stunden 157,00 €

6 - 7 Stunden 171,00 €

7 - 8 Stunden 183,00 €

8 - 9 Stunden 198,00 €

Der in Art. 23 BayKiBiG geregelte Elternbeitragszuschuss wird an die Eltern weitergegeben. Der aufgeführte Elternbeitrag verringert sich dementsprechend: „Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.“ (Art. 23 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG)

Beiträge für Geschwisterkinder sind ermäßigt.

Kinder unter drei Jahren zahlen einen Zuschlag von 25,00 € monatlich.

Ansonsten sind die Beiträge inklusive aller Nebenkosten.

Sonstige zusätzliche Kosten:

Wir berechnen folgende Mittagessenspauschale:

Anzahl Mittagessen pro Woche und Kosten: Gültig ab 01.09.2024

5 Tage 70,00 €

4 Tage 56,00 €

3 Tage 42,00 €

2 Tage 28,00 €

1 Tag 14,00 €

Beim Jugendamt kann ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt werden. Das Kinderhaus bescheinigt dazu die zu zahlenden Gebühren.