Zusammenarbeit mit den Eltern

Information

Eltern werden anhand von Elternbriefen, Aushängen und Gesprächen informiert.

Aufsichtspflicht im Kindergarten:

Die Kinder sind nach § 539 Abs. 1 Nr. 14 RVO bei Unfällen

· auf dem direkten Weg zum oder vom Kindergarten

· während des Aufenthaltes im Kindergarten

· sowie während Veranstaltungen des Kindergartens außerhalb seines Grundstückes

(Feste, Ausflüge) durch die Gemeindeunfallversicherung (GUV) versichert.

Während der Öffnungszeiten des Kindergartens übernimmt das pädagogische Personal die Verantwortung für die ihm anvertrauten Kinder. Deshalb ist es notwendig die Kinder persönlich beim Fachpersonal abzugeben oder beim Abholen Bescheid zu sagen!

Elternsprechstunden, Elternabende

Die Gespräche können nach Absprache mit den jeweiligen Erziehern, entweder am Vormittag oder am Nachmittag stattfinden. Hierbei haben die Eltern die Gelegenheit sich über die Entwicklung ihres Kindes zu informieren, sich über dessen Probleme und Schwierigkeiten auseinanderzusetzen und gemeinsam mit den Erziehern nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.

Tür- und Angelgespräche

Täglich werden spontan Gespräche, während der Bring- und Abholzeit, geführt.

- Bastelabende

- Mütter- und Väterbastelabende

- Informationsabend mit den neuen Eltern

- Kennenlernabende

- Besuchsvormittag in der jeweiligen Gruppe, Beginn in jeder Gruppe individuell

- Themenbezogene Elternabende

Mitwirkungsmöglichkeiten

- Erntedankfest

- St. Martin

- Weihnachtsfeier

- Fasching

- Sommerfest

- Familiengottesdienst

Die oben genannten Feste werden teilweise gemeinsam mit den Eltern vorbereitet und durchgeführt.

- gemeinsame Ausflüge

- Umgestaltung des Gartens und der Spielgeräte

Am 12.Januar 1994 wurde der gemeinnützige Förderkreis des Kindergartens „Am Röthelheim“ e.V. gegründet. In Zusammenarbeit mit dem Kindergartenteam, dem Elternbeirat und dem Träger des Kindergartens, der evangelischen Kirchengemeinde St. Matthäus, will der Verein den Alltag der Kinder „verschönern“. Dieser hat schon folgendes verwirklicht:

- „Zweite Ebene“ mitfinanziert

- drei Stereoanlagen

- Aufbau der Wasserpumpe

- Martinswecken

- Anschaffung eines Kopierers

- Mitfinanzierung bei der Umgestaltung des Sandkastens

- Mitfinanzierung bei der Erbauung des neuen Kletterhauses "Lümmelburg"

- Mitfinanzierung zum Fallschutzsand im Bereich der "Lümmelburg"

- Mitfinanzierung einer Eingangsstele

- neue Bettwäsche

- Anschaffung von Tablets

Mitbestimmungsmöglichkeiten

(1) Der Kindergartenbeirat wird vom Träger und der Kindergartenleitung informiert und gehört, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden.

(2) Der Kindergartenbeirat berät insbesondere über

1. Die Aufstellung des Haushaltsplans einschließlich der Festlegung der Höhe der Elternbeiträge,

2. Die Änderung, Ausweitung oder Einschränkung der Zweckbestimmung,

3. Die räumliche und sachliche Ausstattung,

4. Die personelle Besetzung,

5. Die Gesundheitserziehung der Kinder,

6. Die Planung und Gestaltung von regelmäßigen Informations- und Bildungsveranstaltungen für die Erziehungsberechtigten,

7. Die Öffnungszeiten des Kindergartens

(Bayerisches Kindergartengesetz Art. 12)

Elternbeirat

Für jedes Jahr wird ein neuer Elternbeirat gewählt, der aus 8 Mitgliedern besteht. Es finden regelmäßig Sitzungen statt, zu denen auch alle interessierten Eltern eingeladen sind.

Gemeinsame Planung zum Sommerfest. Evtl. Organisation von Elternabenden zu Fachthemen.

Der Elternbeirat ist Vermittler zwischen Träger, Elternschaft und Kinderhaus-Team.

Regelmäßige Besprechungen zwischen Kinderhausleiterin, Teammitglieder und Elternbeirat.

Elternbefragung

Elternfragebögen sind Standards und gehören zur Qualitätssicherung.

Bei uns findet jedes Jahr eine Elternbefragung statt.

Die Ergebnisse werden im Kindergarten ausgehängt.