Platzbewerbung
Verfahren und Fristen
Grundsätzlich können alle Kinder ab dem 6. Lebensmonat aufgenommen werden. Vorrangig werden Kinder aus dem direkten Umfeld der Einrichtung aufgenommen. Dies stellt jedoch keine Aufnahmevoraussetzung dar. Es werden soziale Kriterien bei der Aufnahme berücksichtigt:
- Geschwisterkinder
- Kinder von MitarbeiterInnen des Trägers
- Berufstätigkeit der Eltern
- besondere soziale Härte
- Alter der Kinder
Eine Gelegenheit zum Kennenlernen der Einrichtung ist der Tag der offenen Tür, der einmal jährlich stattfindet.
Aufnahmegespräche mit Hausrundgang finden in der Zeit zwischen November und Januar statt. Die Aufnahme in andere Monate des Jahres zu legen bleibt unbenommen und richtet sich nach der Auslastung der Einrichtungen. Ein Termin kann hier telefonisch vereinbart werden.
Aufnahmevoraussetzung ist ein unterschiebener Vertrag von den Sorgeberechtigten. Für Kinderkrippe, Kindergarten und Hort gelten unterschiedliche Verträge, die zwischen den Eltern und dem Träger geschlossen werden.
Bei Kindern mit Behinderung oder die von Behinderung bedroht sind, ist zusätzlich ein Bescheid der Eingliederungshilfe notwendig. Die Eltern werden hier im Aufnahmegespräch über die Modalitäten aufgeklärt und im weiteren Verlauf der Beantragung begleitet.
In Kindergarten und Kinderkrippe findet eine Eingewöhnung statt. Diese wird individuell mit den Eltern abgestimmt.
Ansprechperson
Frau Lena Klink, Telefon: 0911/5 87 93 360