Kinder
Altersgrenze
1 Jahr bis Ende der Grundschulzeit
Zahl der Plätze
Krippe 24 Plätze reduziert sich durch Kinder mit Behinderung
Kindergarten 25 Plätze reduziert sich durch Kinder mit Behinderung
Hort 50 Plätze reduziert sich durch Kinder mit Behinderung
Belegte Plätze
Krippe 21 Plätze
Kindergarten 19 Plätze
Hort 40 Plätze
Einzugsgebiet
gesamtes Stadtgebiet und Umland
Verteilung auf Einzugsgebiet
keine
Gruppenorganisation
Die Krippe gliedert sich in zwei Stammgruppen mit bis zu 12 Plätzen. Über eine Platzreduzierung wird in Abhängigkeit von der Zahl der Kinder mit Behinderung entschieden.
Im Kindergarten werden 25 Plätze vorgehalten, wobei hierbei ca. 5-6 Plätze für Kinder mit Behinderung oder einer drohenden Behinderung vorgesehen sind. Demnach reduziert sich auch die Anzahl der Kinder.
Der Hort bietet für 50 Kinder in zwei Gruppen Platz, wobei auch hier 5-6 Plätze für Kinder mit Behinderung oder einer drohenden Behinderung angedacht sind. Bei der Reduzierung der Gruppenstärke gilt das gleiche Verfahren wie im Kindergarten.
Neben der Orientierung in der Stammgruppe werden in beiden Einrichtungen gruppen- und hausübergreifende Aktivitäten angeboten, die durch vielfältige Handlungsräume ergänzt werden.
Kinder mit Behinderung
in Krippe, Kindergarten und Hort werden Kinder die von Behinderung bedroht oder behindert sind aufgenommen
Nationalitäten der Kinder
keine Einschränkungen