Finanzielles
Der monatliche Elternbeitrag ist gestaffelt nach der durchschnittlichen täglichen Betreuungszeit.
ab September 2023:
- Bis 3 Std. (nur Schulkinder) 229 Euro (Kind unter 3 Jahre: 346€)
- Bis 4 Std. 254 Euro (Kind unter 3 Jahre: 381 Euro)
- bis 5 Std. 279 Euro (Kind unter 3 Jahre: 416 Euro)
- bis 6 Std. 305 Euro (Kind unter 3 Jahre: 450 Euro)
- bis 7 Std. 330 Euro (Kind unter 3 Jahre: 485 Euro)
- bis 8 Std. 356 Euro (Kind unter 3 Jahre: 520 Euro)
- bis 9 Std. 381 Euro (Kind unter 3 Jahre: 554Euro)
- über 9 Std. 406 Euro (Kind unter 3 Jahre: 589 Euro)
In dem Jahr, in dem Kinder drei Jahre alt werden, ermäßigt sich der Beitrag ab dem 1. September um 100 Euro (staatlicher Beitragszuschuss).
Im Elternbeitrag sind sämtliche Kosten enthalten: Mittagessen, Getränke, Windeln, Spielgeld, Eintrittskarten, Fahrgeld für Besuche etc. - unabhängig davon, ob die Angebote in Anspruch genommen werden oder nicht.
Vereinbart wird die durchschnittliche Betreuungszeit. Wer spontan eine längere oder kürzere Zeit braucht, kann diese jederzeit in Anspruch nehmen, ohne dass sich der Beitrag für den laufenden Monat ändert.
Die Buchung kann jederzeit zum Folgemonat geändert werden (nicht jedoch wegen Urlaub oder Krankheit).
Bei einem geringen Familieneinkommen kann der Elternbeitrag vom Jugendamt ganz oder teilweise übernommen werden. In diesem Fall beträgt der Elternbeitrag (Anteil am Mittagessen) ggf. nur 70 Euro, bei Vorlage der Bildungs- und Teilhabe-Gutscheine 0 Euro