Finanzielles
Der monatliche Elternbeitrag ab September 2024 ist gestaffelt nach der durchschnittlichen täglichen Betreuungszeit.
- bis 3 Std. 297 Euro nur für Kinder unter 3 Jahren
- bis 4 Std. 232 Euro (Kind unter 3 Jahre: 329 Euro)
- bis 5 Std. 255 Euro (Kind unter 3 Jahre: 362 Euro)
- bis 6 Std. 278 Euro (Kind unter 3 Jahre: 395 Euro)
- bis 7 Std. 301 Euro (Kind unter 3 Jahre: 428 Euro)
- bis 8 Std. 324 Euro (Kind unter 3 Jahre: 461 Euro)
- bis 9 Std. 347 Euro (Kind unter 3 Jahre: 494 Euro)
- über 9 Std. 370 Euro (Kind unter 3 Jahre: 527 Euro)
In dem Jahr, in dem Kinder drei Jahre alt werden, ermäßigt sich der Beitrag ab dem 1. September um 100 Euro (staatlicher Beitragszuschuss).
Im Elternbeitrag sind sämtliche Kosten enthalten: Mittagessen, Getränke, Spielgeld, Eintrittskarten bzw. Fahrgeld für Besuche etc. - unabhängig davon, ob die Angebote in Anspruch genommen werden oder nicht.
Vereinbart wird die durchschnittliche Betreuungszeit. Wer spontan eine längere oder kürzere Zeit braucht, kann diese jederzeit in Anspruch nehmen, ohne dass sich der Beitrag für den laufenden Monat ändert. Die Buchung kann jederzeit zum Folgemonat geändert werden (nicht jedoch wegen Urlaub oder Krankheit).
Der Elternbeitrag kann bei geringem Familieneinkommen vom Jugendamt ganz oder teilweise übernommen werden.