Finanzielles
Die Gebühren sind Jahresgebühren und beziehen sich jeweils auf ein Betriebsjahr, das am 01. September beginnt und zum 31. August des darauffolgenden Jahres endet. Die Gebühren sind in 12 Monatsraten zu entrichten.
Gebühren ab 01.09.2024
Die monatliche Benutzungsgebühr für Kinder von 2,5 bis 3 Jahren beträgt:
- 161,- Euro bei einer Betreuungszeit von 3 bis 4 Stunden
- 189,- Euro bei einer Betreuungszeit von 4 bis 5 Stunden
- 217,- Euro bei einer Betreuungszeit von 5 bis 6 Stunden
- 245,- Euro bei einer Betreuungszeit von 6 bis 7 Stunden
- 273,- Euro bei einer Betreuungszeit von 7 bis 8 Stunden
Ab 3 Jahre fällt pro Monat folgende Benutzungsgebühr an:
- 119,- Euro bei einer Betreuungszeit von 3 bis 4 Stunden
- 133,- Euro bei einer Betreuungszeit von 4 bis 5 Stunden
- 147,- Euro bei einer Betreuungszeit von 5 bis 6 Stunden
- 161,- Euro bei einer Betreuungszeit von 6 bis 7 Stunden
- 175,- Euro bei einer Betreuungszeit von 7 bis 8 Stunden
Wird ein Kind von der Schule zurück gestellt, beträgt die Kindergartengebühr ab dem Zeitpunkt der Rückstellung wieder die Regelgebühr.
NEU ab 01.04.2019:
Die Staatsregierung gewährt ab dem 01.04.2019 einen Beitragszuschuss in Höhe von 100,00 € pro Monat.
Er gilt ab dem 01. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt.