Kooperation und Vernetzung

Zusammenarbeit mit der Schule

Ein regelmäßiger Kontakt zu den LehrerInnen und RektorInnen ist für die Hortarbeit unerlässlich, insbesondere da viele Kinder außerhalb der Schule nur vom Hort gefördert werden.

Der Kontakt erfolgt durch:

• den Besuch der LehrerInnensprechstunden

• Telefonate

• Dreiergespräche (Eltern / Schule / Hort)

• Zusammenarbeit mit den SchulsozialpädagogInnen

• Gemeinsame Teilnahme an Hort- und Schulveranstaltungen

Der tägliche Kontakt findet über das Hausaufgabenheft statt.

Fachdienste

Im Bedarfsfall finden im Rahmen der Hilfe zur Erziehung nach §27 KJHG Kontakte mit den MitarbeiterInnen des Jugendamtes (z.B. in Form von Hilfeplangesprächen) und mit anderen Fachdiensten statt. Dies können die Erziehungsberatungsstelle, Fachkräfte, die Erziehungsbeistandschaft ausüben, etc. sein.

Einige Familien werden vom Allgemeinen Sozialdienst betreut, wobei mit den MitarbeiterInnenn reger Informationsaustausch besteht. Je nach Situation und Bedarf des Kindes kann der Zeitrahmen hierfür unterschiedlich ausfallen und persönliche Kontakte umfassen.

Organisation von Betreuung außerhalb der Einrichtung

Im Rahmen der pädagogischen Arbeit im Kinderhort kann es notwendig und wichtig sein, mit sonstigen am Entwicklungsprozess beteiligten Personen, wie beispielsweise PsychologInnen, LogopädInnen, ErgotherapeutInnen, zu kooperieren.