Platzbewerbung

Verfahren und Fristen

§ 1 Grundsätzliches:

(1) Die Aufnahme in den Kindergarten erfolgt nach den verfügbaren Plätzen für Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht. Kinder unter drei sowie über sechs Jahren und Kinder, die ihren Wohnsitz außerhalb der politischen Gemeinde haben, können ergänzend aufgenommen werden, wenn freie Plätze zur Verfügung stehen.

(2) Sind nicht genügend Plätze verfügbar, so wird die Auswahl nach folgenden Dringlichkeitsstufen getroffen:

1. Kinder, die in der Gemeinde wohnen

2. Kinder von alleinerziehenden Elternteilen

3. Nach Alter der Kinder

4. Kinder, deren beide Elternteile berufstätig sind

5. Bei Aufnahme von Berufstätigkeit muss auf Verlangen ein Arbeitszeitnachweis vorgelegt werden

6. Kinder, deren Eltern sich in einer besonderen Notlage befinden

Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht zurzeit noch nicht.

§ 2 Anmeldung

(1) Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf der Grundlage eines Aufnahmegespräches mit den Eltern. Anmeldung ist während der Betriebszeit des Kindergartens jederzeit möglich.

(2) Anmeldende sind verpflichtet, bei der Anmeldung Auskünfte zur Person des aufzunehmenden Kindes und der Erziehungsberechtigten zu geben.

§ 3 Aufnahme

(1)Die Aufnahme ist grundsätzlich nicht fristgebunden.

(2) Die Kinder sollten bei der Aufnahme in den Kindergarten sauber sein.

(3) Kinder, die wegen Mangel an Plätzen nicht aufgenommen werden können, werden in eine Vormerkliste eingetragen. Die Aufnahme erfolgt dann nach den Dringlichkeitsstufen gemäß § 1,

Abs. 2.

(4) Die Eltern verpflichten sich, Änderungen in der Personensorge, der Anschrift, der privaten und der geschäftlichen Telefonnummer der Leitung unverzüglich mitzuteilen, um im Notfall erreichbar zu sein.

§ 4 Nachweise

(1) Bei der Einschreibung soll das Impfbuch des Kindes vorgezeigt werden.

(2) Am Eintrittstag des Kindes in den Kindergarten ist eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des Kindes zum Besuch der Einrichtung vorzulegen, die nicht älter als 2 Wochen sein darf.

Ansprechperson

Kindergartenleitung - Telefon: 08191 / 8987

E-mail kiga_penzing@gmx.de