Finanzielles
Auszug aus dem A U F N A H M E V E R T R A G
Elternbeitrag (§ 3 Kindergartenbeitrag)
(1) Der Kindergartenbeitrag beträgt (unter Berücksichtigung eines etwaigen Erhöhungsbeitrages nach § 8 Abs. 3 der Kindergartenordnung sowie einer etwaigen Beitragesermäßigung nach § 9 der Kindergartenordnung) monatlich
Elternbeitrag 1. Kind
Nutzungszeit von 4 Std. täglich 70,00 Euro
Nutzungszeit von 5 Std. täglich 75,00 Euro
Nutzungszeit von 6 Std. täglich 80,00 Euro
Nutzungszeit von 7 Std. täglich 85,00 Euro
Saft- und Spielgeld 8,00 Euro
Elternbeitrag 2. Kind
Nutzungszeit von 4 Std. täglich 56,00 Euro
Nutzungszeit von 5 Std. täglich 60,00 Euro
Nutzungszeit von 6 Std. täglich 64,00 Euro
Nutzungszeit von 7 Std. täglich 68,00 Euro
Saft- und Spielgeld 8,00 Euro
Für das 3. Kind ist nur Saft- und Spielgeld zu bezahlen.
(2) Der Kindergartenbeitrag wird in zwölf monatlichen Beiträgen erhoben.
(3) Der Beitrag ist monatlich im Voraus fällig und muss spätestens am 3. Werktag auf dem Konto der Trägerin eingegangen sein. Der Beitrag wird durch die Trägerin per Lastschriftverfahren von dem Konto des/der Sorgeberechtigten abgebucht. Barzahlung ist nicht möglich.
(4) Die Trägerin ist berechtigt, den Kindergartenbeitrag zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres sowie dann, wenn die allgemeine Kostenentwicklung dies erfordert, neu festzusetzen. Einzelheiten hierzu regelt die Kindergartenordnung.