Kooperation und Vernetzung
Zusammenarbeit mit der Schule
Der gemeinsame Auftrag der Schule und des Hortes zur Bildung und Erziehung von Kindern erfordert eine Zusammenarbeit und Absprache beider Lebensbereiche. Diese ist durch § 81 SGB rechtlich verankert.
Kooperation Schule und Hort
Kooperation Kindergarten
Besuch der Lehrersprechstunden
Teilnahme am Unterricht
Lehrer - Erzieher Gesprächskreise, Fortbildungen
Projektwochen
Teilnahme am Schulfest
Fachdienste
Zum Wohle der Kinder und zur ganzheitlichen Unterstützung ihrer Entwicklung arbeiten wir, im Auftrag der Eltern, mit anderen Fachdiensten, und Institutionen zusammen.
Wir stellen Kontakte her, geben Informationsmaterial weiter und vermitteln Gespräche.
Jugend-, Sozial- und Gesundheitsamt
BRK: Rettungswesen, 1. Hilfekurse
Erziehungsberatungsstelle
Sozialpsychiatrischer Dienst
Diagnoseförderzentrum Nord
Förderschulen
Therapeuten: Ergotherapie, Motopädie, Heilpädagogen
Andere Kindergärten und Horte unseres Einzugsgebietes
Polizei, Feuerwehr (Verkehrssicherheit, Feuerschutz)
Zusammenarbeit mit:
• Jugend-, Sozial- und Gesundheitsamt
• Förderschulen
• Erziehungsberatungsstelle
• Therapeuten: Ergotherapeuten, Motopäden und Heilpädagogen
• Andere Kindertageseinrichtungen unseres Einzugsgebietes
Organisation von Betreuung außerhalb der Einrichtung
Wir versuchen Betreuungsbedürfnisse so weit wie möglich mit unseren Öffnungszeiten abzudecken.
Vernetzung im Stadtteil
• AWO - Dienstleistungen und AWO - Einrichtungen
• Caritas und Diakonie
• Rotes Kreuz, Rettungswesen und 1. Hilfekurse
• Kindergärten, Horte und Grundschule
(Stadtteiltreffen)
• Polizei und Feuerwehr