Platzbewerbung

Verfahren und Fristen

Ein Betreuungsvertrag ist direkt in der Einrichtung zu erhalten.Der Vertrag gilt generell ein Jahr. Man kann mit einer Frist von drei Monaten auch kündigen. Bei wichtigen Gründen entfällt die drei Monatsfrist z. B. Wohnungswechsel

Ansprechperson

Kahle Sabrina

Tel.: 9638 883

Gottfried-Keller-Str. 65

94315 Straubing