Platzbewerbung
Verfahren und Fristen
Ein Betreuungsvertrag ist direkt in der Einrichtung zu erhalten.Der Vertrag gilt generell ein Jahr. Man kann mit einer Frist von drei Monaten auch kündigen. Bei wichtigen Gründen entfällt die drei Monatsfrist z. B. Wohnungswechsel
Ansprechperson
Kahle Sabrina
Tel.: 9638 883
Gottfried-Keller-Str. 65
94315 Straubing