Platzbewerbung
Verfahren und Fristen
Ein Betreuungsvertrag ist direkt in der Einrichtung zu erhalten.Der Vertrag gilt generell ein Jahr. Man kann mit einer Frist von drei Monaten auch kündigen. Bei wichtigen Gründen entfällt die drei Monatsfrist z. B. Wohnungswechsel
Ansprechperson
Ernst Martin
Tel.: 09421/928681
Fax : 09421/928683
Breslauerstraße 25
94315 Straubing