Finanzielles
Der Grundbeitrag ist nach den durchschnittlichen wöchentlichen Buchungszeiten und dem Alter der Kinder gestaffelt.
Unsere Grundbeiträge ab 1. September 2024
Kinder unter 3 Jahren und in der Kleinkindergruppe
- mehr als 15 - einschließlich 20 Stunden: 114 €
- mehr als 20 - einschließlich 25 Stunden: 129 €
- mehr als 25 - einschließlich 30 Stunden: 144 €
- mehr als 30 - einschließlich 35 Stunden: 160 €
- mehr als 35 - einschließlich 40 Stunden: 177 €
- mehr als 40 - einschließlich 45 Stunden: 195 €
Kinder ab 3 Jahren in den Kindergartengruppen
- mehr als 20 - einschließlich 25 Stunden: 108 €
- mehr als 25 - einschließlich 30 Stunden: 122 €
- mehr als 30 - einschließlich 35 Stunden: 137€
- mehr als 35 - einschließlich 40 Stunden: 152€
- mehr als 40 - einschließlich 45 Stunden: 167€
Zusätzlich für alle Kinder: monatlich 6 € Spielgeld
Für das zweite Kind einer Familie, das gemeinsam mit dem Geschwisterkind unsere Einrichtung besucht, vermindert sich der Grundbeitrag um 50 %.
Wenn drei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung besuchen, entfällt der Grundbeitrag für das dritte Kind.
Der Freistaat Bayern gewährt einen Zuschuss von 100 € monatlich (wird mit dem Träger abgerechnet).
- Die Berechtigung für den Zuschuss ist an das Geburtsjahr des Kindes gekoppelt.
- Der Zuschuss von 100 € monatlich tritt ab dem 1. September des Kalenderjahres in Kraft, in dem das Kind drei Jahre alt wird.
- Der Gesamtbeitrag (Grundbeitrag + Spielgeld) verringert sich dann um 100 €
- Für Kinder, die noch keinen Anspruch auf den Zuschuss von 100 € monatlich haben, besteht die Möglichkeit, das bayerische Krippengeld zu beantragen. Weitere Infos und Antragsformulare zum Krippengeld erhalten Sie unter:
www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld
Für die Kinder, die das Angebot des warmen Mittagessens nutzen, betragen die Kosten 3,50 € pro Tag. (Näheres dazu unter Punkt "Essen")
Die Kindergartengebühr (Grundbeitrag + Spielgeld) wird für zwölf Monate im Jahr erhoben.
Über weitere Kosten (z. B. für Ausflüge usw.) werden die Eltern rechtzeitig informiert.
Es ist möglich, Anträge für die Erstattung der Gebühren beim Sozialamt zu stellen. Nähere Informationen dazu erhalten die Eltern bei der Kindergartenleitung.