Finanzielles
Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt pro Kind 385,00 € die in einer Summe oder in maximal 4 Raten zu zahlen ist.
Krippenbeitrag
Die monatliche Gebühr für die Nutzung der Krippe beträgt pro Kind und Monat bei einer durchschnittlichen wöchentlichen Buchungszeit:
von mehr als 15 bis einschließlich 20 Stunden (sog. Basisbeitrag) 409,00 €
von mehr als 20 bis einschließlich 25 Stunden 450,00 €
von mehr als 25 bis einschließlich 30 Stunden 490,00 €
von mehr als 30 bis einschließlich 35 Stunden 533,00 €
von mehr als 35 bis einschließlich 40 Stunden 573,00 €
von mehr als 40 bis einschließlich 45 Stunden 614,00 €
von mehr als 45 Stunden 655,00 €
Ermäßigungen des Krippenbeitrages können im Einzelfall nach Ziffer 3.3 der Mitgliederbeitrags- und Gebührenordnung vom Ermäßigungsausschuss bewilligt werden.
Kindergartenbeitrag
Die monatliche Gebühr für die Nutzung des Kindergartens beträgt pro Kind und Monat bei einer durchschnittlichen wöchentlichen Buchungszeit:
von mehr als 15 bis einschließlich 20 Stunden (sog. Basisbeitrag) 266,00 €
von mehr als 20 bis einschließlich 25 Stunden 289,00 €
von mehr als 25 bis einschließlich 30 Stunden 318,00 €
von mehr als 30 bis einschließlich 35 Stunden 347,00 €
von mehr als 35 bis einschließlich 40 Stunden 373,00 €
von mehr als 40 bis einschließlich 45 Stunden 400,00 €
von mehr als 45 Stunden 427,00 €
Ermäßigungen des Kindergartenbeitrages können im Einzelfall nach Ziffer 3.3 der Mitgliederbeitrags- und Gebührenordnung vom Ermäßigungsausschuss bewilligt werden.
Hortbeitrag:
Die monatliche Gebühr für die Nutzung des Hortes beträgt pro Kind und Monat bei einer durchschnittlichen wöchentlichen Buchungszeit:
von mehr als 15 bis einschließlich 20 Stunden (sog. Basisbeitrag) 222,00 €
von mehr als 20 bis einschließlich 25 Stunden 245,00 €
von mehr als 25 bis einschließlich 30 Stunden 268,00 €
von mehr als 30 bis einschließlich 35 Stunden 291,00 €
von mehr als 35 bis einschließlich 40 Stunden 315,00 €
von mehr als 40 bis einschließlich 45 Stunden 340,00 €
von mehr als 45 Stunden 361,00 €
Ermäßigungen des Hortbeitrages können im Einzelfall nach Ziffer 3.3 der Mitglieder-beitrags- und Gebührenordnung vom Ermäßigungsausschuss bewilligt werden.
Essensgeld
Das gemeinsame Essen ist ein Bestandteil der Pädagogik, daher wird die Teilnahme im Kinderhaus vorausgesetzt. Für die Bereitstellung wird eine Essenspauschale, die zusammen mit den Betreuungskosten erhoben wird, fällig. Krankheit oder sonstige Abwesenheit des Kindes und Ferienzeiten berechtigen in der Regel nicht zur Minderung der Beiträge.