Finanzielles
Bayern entlastet die Familien bei den Kindergartenbeiträgen
Der Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit in Höhe von 100 € pro Kind und Monat wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt.
Mit Wirkung ab dem 1. April 2019 werden die Elternbeiträge für Kinder bezuschusst, die sich im Berechtigungszeitraum befinden, die also im Jahr 2018 oder früher das dritte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht in die Schule gehen.
Der Zuschuss führt bei einer Buchungszeit von sechs Stunden bei der Mehrzahl der Kindergartenbesuche zur Beitragsfreiheit, im Übrigen zu einer deutlichen finanziellen Entlastung der Eltern.
Damit wird die bereits hohe Betreuungsquote der Kindergärten nachhaltig und dauerhaft gesichert. Hürden zur Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertagesbetreuung werden abgebaut.
4 Std. 80,00 €
4-5 Std. 88,00 €
5-6 Std. 96,00 €
6-7 Std. 104,00 €
7-8 Std. 112,00 €
8-9 Std. 120,00 €
Spielgeld und Getränkegeld monatlich 3,00 Euro
Geschwisterkinder erhalten eine Ermäßigung.
Die Beiträge sind 12x jährlich zu zahlen.
Mittagessen:
2,50€ pro Tag