Platzbewerbung

Verfahren und Fristen

Anmeldungen können das gesamte Jahr über abgegeben werden; Abgabeschluss ist der 31. März des laufenden Jahres

Danach wird ein Ausschuss gebildet (1 Vertreter vom Träger, 2 Erzieherinnen, 2 Eltern vom Elternbeirat), der entscheidet, welches Kind angenommen wird. Es geht nach Dringlichkeitskriterien, nach Geschwisterkindern, nach der Anmeldungsreihenfolge und ob ein Kind aus dem SOS-Kinderdorf angemeldet ist.

Ansprechperson

S. Kretschmann ( Leiterin)