Platzbewerbung

Verfahren und Fristen

Die Eltern, die sich für eine Aufnahme ihres Kindes in den Kindergarten interessieren, erhalten eine Möglichkeit, sich den Kindergarten anzusehen und ihr Kind vorzustellen. Tagesablauf und Konzeption werden dargestellt. Nach Ausfüllung eines Voranmeldebogens steht das Kind auf der Warteliste.Kinder unter 3 Jahre sollen sauber sein und "kindergartenreif". Dies gilt nicht für Kinder,die Aufnahme in eine "Integrative Gruppe" finden wollen.

Welches Kind aufgenommen wird, entscheidet die Kindergartenleitung ggf. in Absprache mit dem Träger oder dessen Beauftragten. Die Gruppe soll alters- und geschlechtsgemischt sein. Es wird darauf geachtet, dass nicht zu viele Kinder einer Altersstufe oder eines Geschlechts gleichzeitig aufgenommen werden. Kinder, deren Einschulung dicht bevorsteht, werden bevorzugt.

Soziale Aspekte, wie die Mehrbelastung der Mutter oder des Vaters durch die Tatsache, alleinerziehend zu sein, durch Krankheit oder Behinderung eines Eltern- oder Geschwisterteils, viele Geschwister, oder eine kürzlich erfolgte oder zu erwartende Mehrlingsgeburt werden berücksichtigt.

Bei der Aufnahme behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder ist die Art der Behinderung ausschlaggebend. Die Behinderungsarten sollen, um eine gelungene Integration zu ermöglichen, unterschiedlich sein. Die behinderten oder von Behinderung bedrohten Kinder werden nach Absprache mit den Mitarbeiter/Innen der Entwicklungsdiagnostischen Beratungsstelle aufgenommen.

Wer nach Vergabe Ende April keinen Platz in der Einrichtung erhalten hat, kann sich auf eine Warteliste setzen lassen. Das Kind gilt weiterhin als angemeldet und hat die Chance nachzurücken, falls ein anderes ausscheidet.

Ansprechperson

Kindergartenleitung, in besonderen Fällen ist Rücksprache mit dem Kindergartenverwalter, Herrn Büttner, zu nehmen.