Platzbewerbung
Verfahren und Fristen
Die Kinder können bei uns ganzjährlich angemeldet werden. Es gilt ein Kind für das laufende Kindergartenjahr bei Zeiten anzumelden, damit die Bereitstellung eines Platzes auch gewährleistet werden kann. Jedes Kind hat ein Recht auf einen Kindergartenplatz, insbesondere werden Kinder, die im September eingeschult werden bevorzugt behandelt, da es hier besonders wichtig ist, soziale Kontakte zu knüpfen.
Wenn ein Kind während des laufenden Monats den Kindergarten erstmals besucht muss jedoch der ganze Monatsbeitrag gezahlt werden. (Beispiel: ein Kind kommt erstmals am 12. März in den Kindergarten, der Betrag für den ganzen Monat März wird erhoben.)
Jedes Kind hat Anspruch auf einen Schnuppertag, den es mit oder ohne Eltern im Kindergarten verbringen kann. Hierzu benötigen wir bereits das ärztliche Attest des Kindes. Wenn ein Kind sehr frühzeitig angemeldet wird, geben wir den Eltern eine Voranmeldung, d. h. das Kind ist bei uns verbindlich vorgemerkt und wir geben dann zu einem späteren Zeitpunkt die Kindergartenanmeldung aus.
Für alle Eltern, deren Kinder das Kindergartenjahr regulär im September beginnen, findet ein Informationselternabend im September im Kindergarten statt.
Alle Eltern haben die Möglichkeit zu einem persönlichen Informationsgespräch, sie erhalten eine Anmeldung und mehrere Informationsblätter darüber, was das Kind im Kindergarten alles braucht.
Ansprechperson
Sie können ihr Kind wochentags von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags bis 13.00 Uhr anmelden. Hauptansprechpartner ist die Kinderhausleitung und die stellvertretende Kinderhausleitung, aber auch alle anderen Personen des pädagogischen Teams können ihre Anmeldung entgegennehmen. Sollten Sie sich das Kinderhaus anschauen wollen ist es sinnvoll vorher einen Termin auszumachen, damit eine Fachkraft für sie dasein kann.