Finanzielles
Die Gebühren für den Besuch der Lernstube betragen bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von vier bis fünf Stunden 62,00 Euro, über fünf bis sechs Stunden 67,00 € monatlich.
Bei Schulkindern ist die Buchung gesondert für Schul- und Ferienzeiten vorzunehmen. 15 Ferientage sind in den oben genannten Gebühren inklusive.
16 -29 Ferientage kosten 4 Euro pro Monat zusätzlich. 30 Ferientage und mehr kosten zusätzlich 8 Euro pro Monat.
Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig städtische Kindertageseinrichtungen, so ermäßigen sich die monatlichen Benutzungsgebühren für jedes Kind um 20,00 Euro. Dies gilt nicht für Kurzzeitbuchungen mit einem zeitlichen Umfang von weniger als drei Kalendermonaten.
Für die tägliche Mittagsverpflegung ist eine monatliche Pauschale von 50,00 Euro zu zahlen. Hinzu kommen monatlich 3 Euro Getränkegeld. Die Pauschalen sind für zwölf Monate im Jahr zu entrichten.
Leistungsberechtigte (nach SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz oder Bundeskindergeldgesetz) können einen Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagverpflegung beim Sozialamt beantragen. Eine Ermäßigung oder Befreiung der Gebühren aus wirtschaftlichen Gründen ist auf Antrag bei der Abteilung wirtschaftliche Jugendhilfe des Jugendamtes möglich. Die weiteren Regelungen zu Buchungszeiten, Buchungsermäßigungen und Gebührenbefreiungen finden Sie in der städtischen Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen.
Für besondere Freizeitaktivitäten, bei denen Eintrittsgelder oder Fahrtkosten anfallen, ist eine entsprechende Kostenbeteiligung der Eltern nötig; darüber werden die Eltern rechtzeitig vor der jeweiligen Veranstaltung informiert. Auch hier gilt, dass Leistungsberechtigte (nach SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz oder Bundeskindergeldgesetz) eine Kostenübernahme für eintägige Ausflüge bzw. mehrtägige Ausflüge und Fahrten beim Sozialamt beantragen können.