Qualitätssicherung

Qualitätsmanagement

In regelmäßigen Abständen reflektieren wir im Team unsere Arbeit, um die in unserer Konzeption festgelegten Ziele, gemeinsam zu überprüfen.

Jede dritte Teamsitzung teilen wir uns unsere fest eingeplanten Beobachtungen zu unseren Kindern gegenseitig mit.

Einmal jährlich findet ein Konzeptionstag in der Einrichtung statt. Bei Bedarf haben wir die Möglichkeit von der Fachberatung begleitet zu werden.

Monatliche Leitungstreffen tragen zu einem einrichtungsübergreifenden, fachlichen Austausch bei.

Für ein schon bestehendes Qualitätsmanagementsystem haben wir uns noch nicht entschieden.

Unser Leitbild wird in regelmäßigen Abständen bei unseren Klausurtagungen aktualisiert und überprüft.

Fortbildungsmaßnahmen der letzten Zeit

Alle Mitarbeiter/innen haben die Möglichkeit sich jährlich durch externe und interne Fortbildungsträger zu bestimmten praxisrelevanten Themen zu qualifizieren. Durch die Vernetzung der Kindertageseinrichtungen des PARITÄTISCHEN können besonders gute Fortbildungen durch Empfehlung und gegenseitige Beratung weitergegeben werden.

2014/15 wurden folgende Fortbildungen besucht:

- Coaching des gesamten Teams zur offenen Arbeit und

organisatorischen Struktur in der Einrichtung

- achtsame Pflege, Pikler Pädagogik

- Leitung und Stellvertretung im Tandem

- Hygieneschulung

- Qualitätszirkel Krippe

- Arbeitskreis Schutzauftrag

- Krippenkongress Nürnberg

- Kinder mit erhobenem Haupt

Allen Mitarbeiterinnen steht in der Geschäftsstelle eine umfassende Fachbibliothek mit Büchern und Fachzeitschriften zur Verfügung.

Die Einrichtung hat auch vor Ort fachspezifisches Material.

Fachberatung

Die gemeinnützige PARITÄTISCHE Kita GmbH Nord verfügt für seine Kindertageseinrichtungen über eine Fachberatung.

Von dort bekommt das Team Beratung und Unterstützung z.B.:

bei der Elternarbeit,

bei pädagogischen Fragen, bei der Konzeption,

bei Schwierigkeiten im Team, bei Fragen zu Anleitung und Fortbildungsangeboten,

Beratung bei organisatorischen Abläufen, etc.

Zu bestimmten Themenstellungen haben wir die Möglichkeit Fachdienststellen hinzuzuziehen (z.B. Frühförderung, ASD, Sprachförderung, Gesundheitsamt, Jugendamt, etc.).

Im Bereich Kinderschutz sind wir durch den "Schutzauftrag für Kindswohlgefährdung", der seit Oktober 2005 in Kraft getreten ist verpflichtet, bei Verdacht auf Kindswohlgefährdung, bei den Eltern auf entsprechende Hilfe hinzuwirken. Reichen die Maßnahmen innerhalb unseres Aufgabenbereiches nicht aus, um eine drohende Kindswohlgefährdung abzuwenden, kooperieren wir mit den entsprechenden Fachstellen.

Regelmäßige Treffen in Arbeitskreisen zur intensiven Auseinandersetzung zum $8a führten zu konkreten Handlungsleitlinien für den Umgang mit Kindswohlgefährdung innerhalb unseres Aufgabenbereiches.