Finanzielles

Die Gebühren für den Besuch der Spielstube betragen bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von vier bis fünf Stunden 62,00 Euro, über sieben bis acht Stunden 70,00 € und über acht bis neun Stunden 75,00 € monatlich.

Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig städtische Kindertageseinrichtungen, so ermäßigen sich die monatlichen Benutzungsgebühren für jedes Kind um 20,00 Euro. Dies gilt nicht für Kurzzeitbuchungen mit einem zeitlichen Umfang von weniger als drei Kalendermonaten.

Ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem ein Kind das 3. Lebensjahr vollendet, wird ein Beitragszuschuss gemäß Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz gewährt. Dieser Zuschuss wird jedoch nicht auf die Verpflegungsgebühr angerechnet.

Für die tägliche Mittagsverpflegung ist eine monatliche Pauschale von 50,00 Euro zu zahlen. Hinzu kommen monatlich 3 Euro Getränkegeld. Die Pauschalen sind für zwölf Monate im Jahr zu entrichten.

Leistungsberechtigte (nach SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz oder Bundeskindergeldgesetz) haben die Möglichkeit, Befreiung oder Ermäßigung von den Gebühren für

Verpflegung zu beantragen. Das Getränkegeld ist davon ausgeschlossen.

Die weiteren Regelungen zu Buchungszeiten, Buchungsermäßigungen und Gebührenbefreiungen finden Sie in der städt. Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen.

Für besondere Freizeitaktivitäten, bei denen Eintrittsgelder oder Fahrtkosten anfallen, ist eine entsprechende Kostenbeteiligung der Eltern nötig. Darüber werden die Eltern rechtzeitig vor der jeweiligen Veranstaltung informiert. Leistungsberechtigte (nach SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz oder Bundeskindergeldgesetz) können eine Kostenübernahme für eintägige Ausflüge bzw. mehrtägige Ausflüge und Fahrten beim Sozialamt beantragen.