Finanzielles
Kinder unter drei Jahren:
3 - 4 Stunden 148,- €
4 - 5 Stunden 164,- €
5 - 6 Stunden 178,- €
6 - 7 Stunden 193,- €
7 - 8 Stunden 208,- €
8 - 9 Stunden 222,- €
9 - 10 Stunden 238,- €
Hinweis zu BayKiBiG; Art. 23a - Bayerisches Krippengeld
Ab dem ersten Geburtstag Ihres Kindes werden Sie durch das Bayerische Krippengeld (BayKiBiG; Art. 23a) mit 100, -- € mtl. entlastet. Das Bayerische Krippengeld wird an Sie direkt ausbezahlt. Bitte beachten Sie, dass für die Bezuschussung Ihr Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigen darf. Zuständig dafür ist das „Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)“. Alle wichtigen Informationen und Antragsformulare finden Sie unter: www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld
Kinder über drei Jahren:
3 - 4 Stunden 126,- €
4 - 5 Stunden 139,- €
5 - 6 Stunden 152,- €
6 - 7 Stunden 166,- €
7 - 8 Stunden 179,- €
8 - 9 Stunden 193,- €
9 - 10 Stunden 206,- €
Hinweis: Der in Art. 23 BayKiBiG geregelte Elternbeitragszuschuss wird an die Eltern weitergegeben. Der aufgeführte Elternbeitrag verringert sich dementsprechend: „Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.“ (Art. 23 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG)
Zusätzliche Kosten:
Monatliche Kosten für das Mittagessen :
- 5 Tage/Woche, monatlicher Beitrag von 72,50 €
- 4 Tage/Woche, monatlicher Beitrag von 58,00 €
- 3 Tage/Woche, monatlicher Beitrag von 43,50 €
- 2 Tage/Woche, monatlicher Beitrag von 30,00 €
- 1 Tag/Woche, monatlicher Beitrag von 15,00 €
Kosten für Ausflüge, Museumsbesuche usw.